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Bürgerservice online

Erledigen Sie eine Reihe von Behördengängen einfach online – das virtuelle Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Langquaid steht Ihnen 24 Stunden am Tag offen:

Auskunftssperre

Beantragen Sie online die Einrichtung einer Auskunftssperre.

 
Dokumentenverlust

Hier können Sie den Verlust von Dokumenten (z.B. Pass, Ausweis) anmelden.

Führungszeugnis

Grundsätzlich können Sie ein Führungszeugnis bei uns persönlich oder über unseren Onlineservice beantragen.
Für die Beantragung fallen Gebühren i. H. v. 13,00 € an. Die Zustellung kann ca. 2 bis 3 Wochen dauern und erfolgt durch das Bundesamt für Justiz in Bonn. Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.

Führungszeugnisse unterscheiden sich in folgende Arten:
– einfaches Führungszeugnis für private Zwecke
– einfaches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart: O)
– erweitertes Führungszeugnis

 


einfaches Führungszeugnis für private Zwecke
Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen, das Sie ab Ihrem 14. Lebensjahr persönlich, unter Vorlage von Reisepass oder Personalausweis, bei uns im Bürgerbüro oder über unser Online-Portal (zum Formular) beantragen können.
Ihnen wird das Führungszeugnis vom Bundesamt für Justiz in Bonn direkt an Ihre Privatadresse geschickt.


einfaches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart: O)
Wird das Führungszeugnis von Ihnen zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so kann es der Behörde unmittelbar übersendet werden.
Dies ist nur unter Angabe der anfordernden Stelle möglich. Somit ist eine Online-Beantragung keine Option und muss persönlich bei uns in der Meldebehörde beantragt werden.


erweitertes Führungszeugnis
Ein erweitertes amtliches Führungszeugnis können Sie beantragen, wenn bestimmte gesetzliche Bestimmungen die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorsehen oder wenn Sie dieses Führungszeugnis benötigen für
– die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfe,
– eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Zur Beantragung müssen Sie Ihren Pass oder Personalausweis und die schriftliche Aufforderung vorlegen, in der von der anfordernden Stelle die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt wird. Online-Beantragung über unser Service-Portal ist somit nicht möglich.


 

Gibt es eine Alternative?
Ja, und zwar über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (www.fuehrungszeugnis.bund.de)
Im Online-Portal können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) Führungszeugnisse online beantragen.

Hierzu benötigen Sie:
– Ihren Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
– Ihre 6-stellige PIN.
– Ein geeignetes Smartphone (Smartphone mit NFC-Funktion und installierter AusweisApp) oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen.
– eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer, wie z. B. die kostenlose AusweisApp.
– Wenn Sie Nachweise hochladen müssen, können Sie ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) verwenden.

 

Fundsuche

Hier können Sie Fundsachen online abfragen und Ihre Verlustanzeige an uns übermitteln. zum Formular

Falls Sie Ihren Gegenstand nicht finden, können Sie sich telefonisch mit uns unter der Rufnummer 09452 912-0 in Verbindung setzen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Auch wenn Ihr Gegenstand noch nicht als Fundsache gemeldet wurde, nehmen wir gerne Ihre Kontaktdaten und Infos zum Verlust auf. Wird Ihr gesuchter Gegenstand abgegeben, werden wir Sie umgehend informieren.

Gewerbemeldungen

Sie können online Gewerbeanzeigen zum Beginn, zur Änderung oder zur Schließung eines Gewerbes erfassen.

Gewerbezentralregister

Stellen Sie online einen Antrag auf Ausstellung einer Gewerbezentralregisterauskunft.

Hundesteuer Abmeldung

Hier können Sie Hunde abmelden.

zum Formular

Hundesteuer Anmeldung
Melderegisterauskunft

Hier erhalten Sie eine einfache Melderegisterauskunft.

Meldebescheinigung, einfach

Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass bei einer einfachen Meldebescheinigung nur der aktuelle Wohnsitz angegeben werden kann.
Falls Sie eine Bescheinigung mit früheren Anschriften benötigen oder auch das jeweilige Ein- und Auszugsdatum (z. B. als Nachweis einer bestimmten Wohndauer) ersichtlich sein soll, benötigen Sie zwingend eine erweiterte Meldebescheinigung.

Beantragen Sie hier online eine einfache Meldebescheinigung.

Meldebescheinigung, erweitert

Beantragen Sie hier eine erweiterte Meldebescheinigung.

Nebenwohnung Anmeldung

Hier können Sie eine Nebenwohnung anmelden.

Nebenwohnung Abmeldung

Hier können Sie eine bestehende Nebenwohnung abmelden.

Passabfrage / Status des Dokuments

Hier können Sie den Bearbeitungsstand Ihrer Dokumente abfragen.

Personenstandsurkunden

Hier können Sie Ihre Personenstandsurkunden beantragen.

zur Info:
Bei Bezahlung mit Kreditkarte kann ein Bank-Bearbeitungszeitraum von bis zu 14 Tagen entstehen.
Eine zügigere Abwicklung kann nur bei Bezahlung per EC-Karte gewährleistet werden.

SEPA-Lastschriftmandat

Hier können Sie der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Statuswechsel Ihrer Wohnanschrift

Hier können Sie einen Statuswechsel Ihrer Wohnanschriften durchführen.

Hinweis: Bitte denken Sie daran, dass trotz Online-Voranmeldung eine persönliche Vorsprache in der Meldebehörde notwendig ist, um die Meldung abzuschließen. Diesbezüglich müssen auch die Wohnanschrift-Daten Ihres Ausweisdokuments abgeändert werden.
Übermittlungssperre

Beantragen Sie online die Einrichtung einer Übermittlungssperre.

Umzug

Melden Sie Ihren Umzug online an.

Hinweis: Bitte denken Sie daran, dass trotz Online-Voranmeldung eine persönliche Vorsprache in der Meldebehörde notwendig ist, um die Meldung abzuschließen. Diesbezüglich müssen auch die Wohnanschrift-Daten Ihres Ausweisdokuments abgeändert werden.
Wahlschein

 
 
Hier können Sie online einen Wahlschein beantragen.

 
Zuzug

Melden Sie Ihren Zuzug online an.

Hinweis: Bitte denken Sie daran, dass trotz Online-Voranmeldung eine persönliche Vorsprache in der Meldebehörde notwendig ist, um die Meldung abzuschließen. Diesbezüglich müssen auch die Wohnanschrift-Daten Ihres Ausweisdokuments abgeändert werden.