Marktrat/Sitzungen
Die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern unterscheidet zwei kommunalverfassungsrechtliche Organe: Den Gemeinderat und den Ersten Bürgermeister.
Dem Langquaider Marktrat gehören 20 ehrenamtliche Markträte sowie der berufsmäßige Erste Bürgermeister als Vorsitzender an. Beide Organe werden für die Dauer von 6 Jahren von den Gemeindebürgern gewählt.
Der Marktrat tagt in der Regel einmal im Monat im Sitzungsaal des Langquaider Rathauses, Marktplatz 24, 1. Stock, Sitzungstermin ist in der Regel Dienstag, 19.00Uhr. Sitzungstermin und Tagesordnung werden 7 Tage vor der jeweiligen Sitzung an den Amtstafeln des Marktes Langquaid (Standorte: neben den Eingängen zum Rathaus) öffentlich ausgehängt sowie in der Tagespresse bekanntgegeben. Der öffentliche Teil der Sitzungen ist frei zugänglich; es ist keine Reservierung oder ähnliches erforderlich.
Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse teilte der Marktrat einzelnen seiner Mitglieder bestimmte Aufgabengebiete (Referate) zu und betraute sie insoweit mit der Überwachung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit. Darüber hinaus bestellt der Marktrat zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben sechs ständige „Ausschüsse“.
Sämtliche Informationen über die Gremien und Fraktionen der Verwaltungsgemeinschaft, sowie über Sitzungsergebnisse und -termine finden Sie im Bürger- und Ratsinformationssystem: