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Mobilfunk

Der Markt Langquaid möchte, dass in seinem Wirkungsbereich die Belastung der Bevölkerung mit Mobilfunkstrahlung möglichst gering ist. Dabei soll das sogenannte ALARA-Prinzip Anwendung finden. Dies Prinzip bedeutet, dass die Strahlungsbelastung (Elektrosmog) sich in einem Bereich As Low As Reasonable Achievable bewegt, zu deutsch, so viel wie nötig, so wenig wie möglich.

Wie von unabhängigen Fachleuten seit ca. 15 Jahren dargelegt und in den letzten 3 Jahren mittlerweile auch durch höchstrichterliche Rechtsprechung ausdrücklich bestätigt, ist der Umstand, dass die Grenzwerte der seit 01.01.1997 geltenden 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26 BImSchV) nur Schutz vor Akutschäden durch Strahlung bieten, jedoch keine Langzeitvorsorgekomponente beinhalten.

Im Mai 2011 hat die Internationale Krebsagentur IARC der WHO nach den niederfrequenten elektromagnetischen Feldern z.B. von Stromversorgungen auch hochfrequente Felder als möglicherweise Krebserregend für den Menschen eingestuft. Solche Felder entstehen z.B. bei Mobiltelefonen und WLAN.

Bei der Belastung durch gepulste und in der Natur so nicht vorkommende Mobilfunkwellen sind zwei Bereiche zu unterscheiden: Die Belastung durch die Versorgungsebene (i. d. R. Antennen auf Sendemasten, Hotspots usw.) und diejenige durch das genutzte Endgerät.

Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt (auch wenn die Praxis im Alltagsleben völlig anders ausschaut), dass Kinder aus gesundheitlichen Vorsorgegründen nach Möglichkeit gar nicht mit einem Handy telefonieren sollen und Erwachsene so wenig wie möglich (Bevorzugung von Datenübertragung über das Festnetz). Die Verantwortung, wer wann und wie lange telefoniert liegt beim jeweiligen Individuum. Wer sich weniger Gefahren durch das Endgerät aussetzen will, telefoniert weniger mobil, wem das egal ist, der telefoniert eben mehr mit seinem mobilen Endgerät.

Bei der Versorgungsebene ist die Verantwortung jedoch anders gelagert. Die Strahlung der Versorgungsebene ist eine 24-stündige Zwangsbestrahlung aller Bürger, also auch derjenigen, die aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mobil telefonieren. Hinzu kommt, dass diese Rund-um-die-Uhr-Zwangsbestrahlung zur aus gesundheitlicher Sicht besonders sensiblen nächtlichen Ruhezeit erfolgt. In dieser Zeit sollte eigentlich das Schlafhormon Melatonin vom menschlichen Körper als Voraussetzung für eine Tiefenerholung und Regeneration des menschlichen Immunsystems produziert werden. Die Mobilfunkstrahlung der Versorgungebene stört jedoch die Produktion des Melatonins in der menschlichen Zirbeldrüse und, so das Ergebnis unabhängiger medizinischer Untersuchungen, damit mittelbar auch das Immunsystem.

Vor diesem Hintergrund hat der Markt Langquaid  folgende Maßnahmen durchgeführt, welche die Zwangsbefeldung der Bevölkerung durch elektromagnetische Wellen reduzieren sollen:

a) Erlass einer Ortsgestaltungssatzung mit dem innerörtlichen Verbot von Mobilfunksendern der Versorgungsebene (Bauordnungsrecht).
b) Erarbeitung eines strahlungstechnischen Mobilfunkvorsorgekonzeptes durch die Firma e-norm.
c) Aufnahme des innerörtlichen Verbots von Mobilfunksendern der Versorgungsebene in mehrere Bebauungspläne als zusätzliche Sicherheitsstufe (Bauplanungsrecht).
d) Ausweisung von sog. Positivstandorten für Mobilfunksender der Versorgungsebene im Außenbereich in möglichst weitem Abstand zur Wohnbebauung, Kindergärten, Schulen und Pflegeeinrichtungen.
e) Als öffentliche Vorbildfunktion, Aufnahme des Verbots der Nutzung von Mobiltelefonen während Marktratssitzungen


Regelmäßig werden von Langquaid auf eigene Kosten Kontrollmessungen der Strahlungsbelastung (Leistungsflußdichte) durchgeführt.
Links: Dipl-. Ingenieur (FH) Helmut Deliano, rechts UNV-Referent Peter-Michael Schmalz. (Foto: Johannes Kamp)